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AGB

Smash Tennistraining Zürich

Allgemeine Geschäfts­bedingung­en (AGB)


Vertragsabschluss, Einbeziehung der AGB
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der Tennisschule „Smash GmbH“ (nachstehend Tennisschule) geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag mit der Tennisschule kommt dann zustande, wenn die Trainingsdurchführung durch die Tennisschule bestätigt wird (auch mündlich möglich). Eine Trainingsanmeldung ist verbindlich, die Tennisschule ist in der Annahme einer Anmeldung frei. Sämtliche Formulierungen in dieser AGB zählen für beide Geschlechter.

Training
Unser Leistungsangebot umfasst im Grundsatz Gruppen- (inkl. Intensivtraining etc.) und Einzeltraining. Die Tennisschule teilt die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke und Alter ein (Bei Bedarf ist die Gruppenzusammenstellung durch die Tennisschule jederzeit änderbar). Auf Kundenwünsche versuchen wir wenn immer möglich einzugehen, wobei für uns jedoch die sportliche Entwicklung aller Teilnehmenden im Vordergrund steht.
Die Trainereinteilung ist der Tennisschule vorbehalten. Falls es aus organisatorischen Gründen notwendig ist, ist es der Tennisschule gestattet auch während der Saison einen Trainerwechsel vorzunehmen bzw. Vertretungsunterricht zu erteilen.

Aufsicht bei Minderjährigen
Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Teilnehmenden beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor Beginn und nach Beendigung des Trainings keine Aufsichtspflicht übernehmen. Wir bitten die Eltern/Erziehungsberechtigten sich darum zu sorgen, dass die Aufsicht vor und nach dem Trainingsbetrieb nahtlos gewährleistet ist. Von Seiten der Tennisschule wird ausserhalb des Trainings keine Haftung übernommen.
Wir bitten die Eltern/Erziehungsberechtigten ausserdem die Junioren zu informieren, dass der Trainingsbereich nicht verlassen werden darf und den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten ist. Die Tennisschule übernimmt keine Haftung, wenn Teilnehmende den Trainingsbereich während des Trainings verlassen.

Ausfall Einzeltraining
Sofern im Rahmen eines Einzeltrainings vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, sind wir um eine unverzügliche Meldung dankbar. Spätestens 24 Stunden vor Termin muss die Trainingsleitung Kenntnis über die Verhinderung haben. Ansonsten ist es uns aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich die Trainingsstunde anderweitig zu vergeben. Entsprechend sind wir leider gezwungen den Trainingstermin (einschliesslich allfälliger Platzgebühren) vollumfänglich zu verrechnen.
Ausfallende Trainings die rechtzeitig abgesagt werden und solche die wegen Unbespielbarkeit des Platzes oder wegen Verhinderung der Trainingsleitung nicht durchgeführt werden können, werden an einem für alle Beteiligten passenden Termin nachgeholt.

Ausfall Gruppentraining
Aus organisatorischen Gründen können nicht besuchte Gruppentrainings von Kursteilnehmenden grundsätzlich nicht nachgeholt werden (Ausnahme siehe unten). Entsprechend entfällt unsere Leistungsverpflichtung. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt (einschliesslich allfälliger anteiliger Platzgebühren) bleibt jedoch verständlicherweise bestehen.
Von der Tennisschule abgesagte Trainings werden nachgeholt. Falls dies nicht möglich ist, werden die Kosten zurückerstattet.
Sollte es aufgrund von Regen (o.ä.) zu Abbrüchen oder Unterbrechungen der Trainingstermine kommen, entsteht kein Anspruch auf Ausgleich.
Die Trainingsteilnehmenden haben die Möglichkeit ein nicht besuchtes Training in einer anderen Gruppe nachzuholen. Pro ausgeschriebenem Block ist dies einmal möglich.
Sollte dies aus einem Grund seitens der Tennisschule nicht möglich sein (Keine geeignete Gruppe etc.) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Wird ein ganzer Trainingsblock annulliert, gilt folgende Regel bzw. Rechnungsstellung:
- Bis 25 Tage vor erstem Trainingstag 80.- CHF Bearbeitungsgebühr
- Ab 24 – 15 Tage vor erstem Trainingstag 30% der Kursgebühren
- Ab 14 – 8 Tage vor erstem Trainingstag 60% der Kursgebühren
- Ab 7 – 1 Tag vor erstem Trainingstag 90% der Kursgebühren
- Am ersten Trainingstag und danach 100% der Trainingsgebühr

Ausschluss vom Training
Wir behalten uns im Einzelfall vor, Trainingsteilnehmende aus einer Gruppe auszuschliessen wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen der Trainingsleitung keine Folge leisten oder das Training stören. Teilnehmende welche Minderjährig sind, müssen in einem solchen Fall bis zur Abholung durch die Eltern/Erziehungsberechtigten im Trainingsbereich verbleiben. Es besteht keinerlei Anspruch auf eine Erstattung des Trainingsentgelts.

Trainingskosten
Das vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils mit Beendigung einer Einheit fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel monatlich.
Bei Trainingsblöcken können die Trainingskosten am Anfang des Blocks verrechnet werden.
Die Tennisschule behält sich grundsätzlich das Recht vor, die Trainingsleistung bis zur rechtmässigen Bezahlung zu verweigern. Dadurch ausgefallene Trainingseinheiten sind trotzdem zahlungspflichtig.

Versicherung
Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Die Smash GmbH lehnt jegliche Haftung ab.

Gerichtsstand
Der ausschliessliche Gerichtsstand ist Zürich. Es gilt das schweizerische Recht.

AGB Stand 19.02.2018